AVR KlimaWärme für Kommunen
AVR Klima Wärme
15 Jahre Fernwärme für Sinsheim
Jetzt das Jubiläumsangebot sichern! Alle Informationen hierzu finden Sie unter www.fernwaerme-sinsheim.de
Fernwärme Beratungstermine 2026
Besuchen Sie uns in der Fernwärme-Sprechstunde im Rathaus in Sinsheim.
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Mittwoch, 02. Dezember 2026
von 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus in Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18, Zimmer 06
Informieren Sie sich direkt vor Ort über Anschlussmöglichkeiten, Kosten und Vorteile der Fernwärme.
Fernwärme aus dem Sinsheimer Biomasseheizkraftwerk, erzeugt aus erneuerbaren Rohstoffen wie Grünschnitt aus dem Rhein-Neckar-Kreis
Die AVR KlimaWärme ist Fernwärme, die im Sinsheimer Biomasseheizkraftwerk aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt wird. Der Brennstoff stammt vorrangig von den Grünschnittsammelplätzen im Rhein-Neckar-Kreis. Durch den Einsatz der effizienten Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung wird hieraus Wärme und Strom gewonnen.
Ein wichtiger Beitrag zum regionalen Klimaschutz und viele Vorteile für Sie!
Ihre Vorteile, wenn Sie auf Fernwärme umsteigen
- VERSORGUNGSSICHER.
Zuverlässige Wärme - jederzeit verfügbar, auch in unsicheren Zeiten. - KOMFORTABEL.
Direkte Wärmelieferung ins Haus - ganz ohne eigenen Aufwand. - NACHHALTIG.
Durch regionale Biomasse, vorrangig aus Landschaftspflegematerial und einem zertifizierten CO2-Emissionsfaktor von 0 g CO2eq/kWh. (Zertifikat Fernwärme) - TRANSPARENT.
Verbrauch jederzeit im Blick - einfach online im Kundenportal. - PLATZSPAREND.
Keine Heizungsanlage, kein Tank - mehr Raum und weniger Kosten. - ZUKUNFTSSICHER.
Gemeinsam für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern. - GESETZESKONFORM.
Erfüllt EWärmeG BW und GEG - automatisch und ohne Zusatzaufwand.
Kennen Sie die neuen gesetzlichen Bestimmungen?
Für viele Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, besteht mit Ausnahmen, gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) eine Austauschpflicht. Für alle nach dem entsprechendem Stichtag eingebauten oder aufgestellten Heizkessel gilt in der Folge ebenfalls die gesetzliche Austauschpflicht nach einer Zeitspanne von 30 Jahren. Hierbei hilft Ihnen Ihr Schornsteinfeger. Das EWärmeG (Erneuerbare Wärmegesetz Baden – Württemberg) erfordert weitere Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz. Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen demnach, je nach Wärmeerzeugungsart, 15 % des Wärmeenergiebedarfes durch erneuerbare Energien abdecken, dies kann auch durch geeignete Ergänzungs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. biogener Brennstoff mit Solarthermieanlage) erfolgen.
AVR KlimaWärme erfüllt alles auf einmal
Stellen Sie jetzt auf Fernwärme um und erfüllen Sie damit alle gesetzlichen Bestimmungen (GEG, EWärmeG) „auf einen Schlag“ und ohne weitere Maßnahmen zu 100 %! Wir sagen Ihnen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Anschluss an das Fernwärmenetz gegeben sind. Fragen Sie uns, wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter!
Profitieren Sie jetzt von unseren umfassenden und fachübergreifenden Kompetenzen und kombinieren Sie mit uns Technik und Wirtschaftlichkeit. Wir freuen uns auf Ihr Projekt und den Kontakt mit Ihnen.