Energieausweis
Energieausweis
Ein Energieausweis ist Pflicht für Verkäufer von Immobilien und bei Neuvermietungen
Mit einem Energieausweis lassen sich Immobilien vergleichen. Der Käufer oder der Mieter soll über den energetischen Kennwert des Gebäudes informiert werden und erkennen können, welche Energiekosten zu erwarten sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Käufer und Mieter haben ein Recht darauf, über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden - rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie
- Unaufgeforderte Vorlagepflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie
- Der Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig und erfüllt die aktuell gesetzlichen Vorgaben.
- Die Ausweispflicht gilt auch für Nichtwohngebäude
- Auszustellen vom Energieberater
- Es gibt drei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis für Wohngebäude, Verbrauchsausweis für Wohngebäude und den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Ausweis, oder eine Kopie an den neuen Eigentümer übergeben werden. Unterbleibt die Vorlage oder weigert sich der Eigentümer gar, könnte ein Bußgeld drohen.
Je nach Alter und Nutzung des Gebäudes gibt es drei Arten von Energieausweisen. Jeder Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
- Bedarfsausweis für Wohngebäude
Der Bedarfsausweis für Wohngebäude analysiert und beurteilt den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Heizanlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.
AVR Preis 149,00 €/brutto
- Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energieverbrauch der Immobilie. Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner der letzten drei Jahre erstellt. Dieser tatsächliche Verbrauch kann aufgrund der Witterung und des Verhaltens der Bewohner vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen. Zugelassen für Wohngebäude ab Baujahr 1. November 1977 oder für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
AVR Preis 99,00 €/brutto
- Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude orientiert sich am witterungsbereinigten Energieverbrauch der Immobilie. Zusätzlich fließen Angaben zum Stromverbrauch in die Erstellung des Ausweises ein. Notwendig für Gebäude, deren Gewerbeanteil bei mehr als 10 % liegt.
AVR Preis 99,00 €/brutto
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*Wohngebäude deren Bauantrag noch vor dem 31. Oktober 1977 gestellt wurde, jedoch schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind.