Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile am Contracting? Für wen ist Contracting interessant? Wie funktioniert die Abrechnung?

Häufig gestellte Fragen

FAQs Contracting

Was ist Contracting?

Was ist Contracting?

  • Der Energielieferant übernimmt die Versorgung eines Gebäudes mit der benötigten Energie. Generell kann das jede Art von Energie betreffen wie z. B. Kälte, Wärme, Strom etc. Die AVR Energie GmbH bietet ein Wärme-Contracting an.

Was sind die Vorteile am Contracting?

  • Der Bezug von Energie über einen Dritte (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Der Kunde muss keine Investition tätigen und kann ggf. Gelder an anderer Stelle besser oder vorrangiger einsetzen. Die neue Technologie erzielt Einsparungen im Energiebezug. Die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb und Reparaturen der Anlage wird auf den Vertragspartner verlagert, gleiches gilt auch für die Wartungen der Anlage. Der Komfort im Gebäude wird gesteigert. Der Contractor setzt sein planerisches und technisches Know-how für Ihre individuelle Wärmeversorgung ein. Der Contractingnehmer hat nur einen Ansprechpartner, das erspart Stress, Arbeit und lange Wege.

Für wen ist Contracting interessant?

  • Industrie- und Gewerbetriebe
    Kommunale und öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.)
    Wohngebäude
    Wohnungseigentümergemeinschaften
    Krankenhäuser

Wie funktioniert die Abrechnung?

  • Bei einer Wärmeversorgung über Contracting wird die verbrauchte Wärme abgerechnet. Dies geschieht über einen monatlich festen Grundpreis und über den vereinbarten Arbeitspreis je kWh Abnahmemenge.

EWärmeG und EEWärmeG – Was ist das?

  • Das EWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz Baden Württemberg) gilt für Bestandsimmobilien und gilt seit dem 01.01.2010. Hauseigentümer eines bestehenden Wohngebäudes, die ihre Heizungsanlage austauschen, müssen 10% der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Ab Juli 2015 werden 15% aus erneuerbaren Energien gefordert.
  • Das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes) besagt, dass jedes neue Gebäude seinen Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken muss. Das gilt auch wenn die Immobilie vermietet wird. Dem Eigentümer steht es dabei frei, welche Energiequelle er nutzen möchte. Der Nutzungsanteil ist jedoch vorgeschrieben.

Was besagt die EnEV?

  • Die EnEV besagt, dass Heizkessel die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, ab 2015 ausgetauscht werden müssen und nicht mehr betrieben werden dürfen. Es gilt demnach generell die Austauschpflicht nach 30 Jahren.

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