Häufig gestellte Fragen
FAQs Dezember-Soforthilfe
FAQs Dezember-Soforthilfe
Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?
- Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.
- Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Unabhängig vom Jahresverbrauch sind ebenfalls berechtigt: zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter. Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen wurden ebenfalls in den Kreis der Berechtigten aufgenommen.
Wie funktioniert die finanzielle Entlastung bei der Versorgung mit Wärme?
- Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.
Wie wird die Soforthilfe finanziert?
- Der Bund erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres. Insgesamt werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung wird aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen.
Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?
- Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.
Wie geht es weiter?
- Nach der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat soll das Gesetz nun zeitnah verkündet werden. In einem nächsten Schritt folgen dann die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas.